Besitzrecht

In Landgemeinden sind Schäden am Boden oder an der Ernte, die Haustiere der Nachbarn verursacht haben, der häufigste Anlass zu Gerichtsverfahren. Daher tauschen benachbarte Bauern Kautionen (tairgille) aus, um mögliche Schadensfälle abzudecken.

Nimmt jemand einen Bauernhof in Besitz, sind drei Tage zur Festlegung der Grenze festgelegt und zehn Tage um die Grenzzäune zu errichten.

Als der beste Boden gilt der, auf dem drei Pflanzen wachsen, die sich durch große Wurzeln auszeichnen: Die Distel, das Kreuzkraut und die wilde Möhre (Land der drei Wurzeln). Auf dem besten Boden ist alles gut. Die Kräuter sind wohlschmeckend und weder Dung noch Muscheln sind nötig. Es darf keine Pflanzen geben, die in der Mähne oder im Schwanz eines Pferdes hängen bleiben: kein Dornengestrüpp, kein Schwarzdorn, keine Kletten (Wert ca. 8cumals).

Als Axtland bezeichnet man Land, das mit viel Aufwand gerodet werden muss, damit etwas anderes als Bäume und Ginster auf ihm wächst. (Wert ca. 4 cumals)

Ein Wäldchen, ein Bergwerk, eine Mühle, eine Fernstraße, eine Straße, ein großer See, ein Fluss, ein Berg, ein Fluss der in einen See stürzt, ein kühlender Teich für das Vieh steigert den Wert des Landes. Außerdem kommt ein cumal zum Preis dazu, wenn er sich in der Nähe des Hauses eines Sippenführers oder eines Heiligtums befindet.

Beschädigung von nicht beweglichen Eigentum

Der Besitzer von Tieren, die durch seinen bösen Willen oder Fahrlässigkeit Schaden anrichten, gilt als der Verursacher dieses Schadens. Die Strafe verdoppelt sich, wenn dies bei Nacht geschieht und erhöht sich noch, wenn die Tiere ihren Kot abgesetzt haben. Jedoch sind beide Parteien für die Instandhaltung der Grenzzäune verantwortlich. Sie sind gemeinsames Eigentum der beiden Nachbarn.

Wenn Hühner den Kräutergarten des Nachbarn durchstöbern, wird dies mit einem Haferkuchen und einem Teller Butter oder Speck bestraft.

Die Strafe für das Abrinden einer Eiche, um genügend Leder zur Herstellung von Paar Frauenschuhen zu gerben, beträgt eine Kuhhaut. Der Schuldige muss die beschädigte Stelle mit einer Mischung aus nassem Lehm, frischer Milch und Kuhmist abdecken.

Beschädigung beweglichen Eigentums

Die Beschädigung beweglicher Sachen wird mit einem durch das Gericht festgesetzten Strafgeld ausgeglichen. Zu beachten ist, dass Hunde hierbei besonders hohe Kompensation erfordern: Ein „Hund der vier Türen“ ( der also das Wohnhaus, den Schafstall, den Kuhstall und die Kälberwiese bewacht) ist 10 sét und einen neuen Hund der selben Rasse wert.

Diebstahl

Heimlicher Diebstahl (gat): Heimlicher Diebstahl erfordert eine Rückgabe des Gegenstands (oder stattdessen eine Zahlung des Wertes), sowie eine Zahlung, die abhängig vom Stand des Bestohlenen und des Tatortes ist: Wird etwas aus dem Haus des Opfers gestohlen, darf er seinen vollen Ehrpreis verlangen. Wird von einem nahe gelegenen Feld gestohlen, darf er die Hälfte seines Ehrpreises verlangen, von einem entfernten Feld noch ein Drittel.

Raub (brat)Raub erfordert dieselbe Ehrpreiszahlung, jedoch muss zusätzlich der doppelte Gegenstandswert bezahlt werden.