Ehrpreis/ Sühnepreis / Eiric/ Eineach

In unserer Gesellschaft wird der Ehre einer Person höchste Bedeutung zugemessen. Der Stand, und damit sowohl Rechtsfähigkeit als auch Ansehen innerhalb der Sippe und des Stammes, bestimmt sich nach der persönlichen Ehre. Die Ehre zu verlieren ist nicht nur peinlich, sondern unwürdig, und zieht daher harsche Konsequenzen nach sich.

Der Ehrpreis (log n-enech) einer Person ist eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. Er quantifiziert die Ehre einer Person. Grundsätzlich bestimmt er sich durch die Geburt: Das Kind erhält zunächst einen Teil, später den vollen Ehrpreis des Elternteils, in dessen Sippe es aufwächst. Gehören beide Elternteile zur selben Sippe, erhält es den höheren Ehrpreis. Sobald die Person ausgezogen ist, kann sich ihr Ehrpreis durch eigene Taten verändern. Sowohl das Anhäufen von Vermögen, das es der Person erlaubt, mehr zu zahlen, als auch ihre Fähigkeiten und Ämter werden dabei berücksichtigt.

Das Ehrgeld soll die Ehre des anderen schützen, daher wird es bei jeglichem groben Angriff ganz (Mord, Verleumdung, schwerwiegende Verletzungen und Verweigerung von Obdach, Essen und Hilfe) und bei kleineren Vergehen zum Teil an das Opfer oder dessen Familie gezahlt- was sich wiederum auf den Stand auswirkt. Außerdem beschränkt das Ehrgeld die Geschäftsfähigkeit. Der Einzelne kann nur Verträge abschließen, die seinen Ehrpreis nicht überschreiten.

Der Ehrpreis wird in der Einheit sét angegeben. Ein sét entspricht dabei einer Milchkuh. Alle anderen Angaben und Einheiten nehmen auf sie Bezug; insbesondere die Einheit cumal, die zunächst einen weiblichen Sklaven bezeichnete, aber nun für drei Milchkühe (= 3sét) steht. Auch eine Unze Silber, ungae, hat den Wert von 3 sét oder 1 cumal.

1 cumal= 3 sét= 3 Kühe= 240 Pfennige= 1Unze Silber (31,1g)= 120 Bier
 1 sét= 1 Kuh= 80 Pfennige= 10,37g Silber=  40 Bier
   1 Pfennig= 0,13g Silber= 1/2 Bier

Die Festlegung des Ehrpreises

Grundlegend ist folgende Liste:

Unfreie haben einen Ehrpreis von weniger als 1 sét80 Pfennige10,37g Silber
Freie haben einen Ehrpreis von mindestens 1 sét80 Pfennige10,37g Silber
Ø Kleinbauern (ocaire)1 sét80 Pfennige10,37g Silber
Ø Großbauern 2 sét160 Pfennige20,73g Silber
Ø Handwerker 2 sét160 Pfennige20,73g Silber
Ø Schmied (gobae)3 sét240 Pfennige31,1g Silber
Ø Wundheiler (midach)3 sét240 Pfennige31,1g Silber
Ø Zimmermann (sáer)3 sét240 Pfennige31,1g Silber
Krieger haben einen Ehrpreis von mindestens2 cumal480 Pfennige62,2g Silber
Ø Aire déso        10 Lehnspflichtige2 cumal480 Pfennige62,2g Silber
Ø Aire ard          20 Lehnspflichtige3 cumal720 Pfennige93,3g Silber
Ø Aire tuiseo      27 Lehnspflichtige4 cumal960 Pfennige124,4g Silber
Ø Aire forgill      40 Lehnspflichtige5 cumal1200 Pfennige155,5g Silber
Könige/ Lairds haben einen Ehrpreis von mindestens7 cumal1680 Pfennige217,7g Silber
Ø Ri tuaithe/ taoiseach    König eines Stammes7 cumal1680 Pfennige217,7g Silber
Ø Ri Ruirech                   König einer Provinz16 cumal3840 Pfennige497,6g Silber
Druiden/ Priester haben einen Ehrpreis von mindestens5 cumal1200 Pfennige155,5g Silber
Ø Dalta5 cumal1200 Pfennige155,5g Silber
Ø Fhilidh7 cumal1680 Pfennige217,7g Silber
Ø Vates9 cumal2160 Pfennige279,90g Silber
Ø Guatator14 cumal3360 Pfennige435,4g Silber
Ø Ollamh19 cumal4560 Pfennige590,9g Silber

Diese Angaben sind alles Mindestwerte, ein reicher Handwerker kann einen viel höheren Ehrpreis haben.

Der Ehrpreis bei Kindern unter 14 Jahren beträgt die Hälfte des Ehrgeldes des Vaters bzw. Beschützers. Bei Mord oder schwerer Verletzung von Kindern unter sieben Jahren beträgt der Ehrpreis 7- 9 cumals.

Der Ehrpreis von Heranwachsenden von 14- 20 Jahren beträgt ¾ des Ehrpreises des Vaters. Ihren vollen Ehrpreis erhalten sie sobald ihnen Land zugesprochen wurde oder sie Krieger geworden sind.

Befinden sich die Heranwachsenden in einer Ausbildung, dann gehören sie ebenso zu dem Haus ihres Lehrmeisters wie seine Kinder. Ihr Ehrpreis beträgt die Hälfte des Ehrgeldes des Lehrmeisters.

Da es in anderen Ländern oft schwer ist einen entsprechenden Gegenwert festzulegen empfiehlt es sich eine feste Größe zu verwenden. Hierzu eignet sich der landesspezifische Bierpreis. In unseren Landen kostet ein Bier 2 Pfennige bzw. 0,26g Silber. Das bedeutet, dass man seinen Ehrpreis in Pfennigen durch zwei halbiert und dann mit dem Preis des Bieres in dem jeweiligen Land multipliziert.

Das hört sich komplizierter an als es ist. Hier ein Beispiel: Ein Schmied hat den Ehrpreis von 240 Pfennigen. Geteilt durch zwei ergibt das dann 120. Dies entspricht dem Gegenwert von 120 Bier. Nehmen wir jetzt an, dass in dem Land in dem in dem der Schmied sich aufhält, das Bier ein Kupfer kostet. Dann würde der Ehrpreis bei 120 Kupfer liegen.