Familienrecht

Grundsätzlich herrscht Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, sollte es in einer Ehe zu Unstimmigkeiten, z.B. bei Verträgen kommen, gilt folgendes:

  • Bei gleichem Besitzstand der Eheleute muss eine Übereinstimmung bei Verträgen herrschen. Jeder Ehepartner kann die Verträge des anderen aufheben.
  • Bei ungleichem Besitzstand: Der Partner mit mehr Besitz, kann die Verträge des anderen aufheben.

Wenn ein Mann eine Frau auf einem Pferd, in einen Wald oder auf ein seegehendes Schiff mitnimmt und wenn Mitglieder der Sippe der Frau anwesend sind, müssen sie innerhalb von 24 Stunden Einspruch erheben, sonst können sie keine Bezahlung der Strafe für Entführung verlangen.

Der angehende Ehemann muss einen Brautpreis in Form von Land, Vieh, Pferden, Gold oder Silber and den Vater der Braut zahlen. Ehemann und Ehefrau behalten individuelle Rechte am ganzen Land, an den Herden und den Haushaltsgegenständen, die jeder mit in die Ehe bringt.

Der Ehemann, der aufgrund von Lustlosigkeit nicht ins Bett seiner Frau kommt, muss eine Strafe zahlen.

Wenn eine schwangere Frau etwas zu Essen verlangt und ihr Ehemann es ihr aus Geiz oder Nachlässigkeit vorenthält, muss er eine Strafe zahlen.

Gibt es sexuelle Hindernisse zwischen Eheleuten, kann jeder von beiden die Scheidung beantragen. Bei einer Scheidung behält die Frau alles, was sie mit in die Ehe gebracht hat. War nichts vorhanden, erhält die Frau ein Neuntel des Vermögenszuwachses seit der Heirat.

Im Alter von 7 Jahren werden die Kinder zur Ausbildung aus dem Haus geschickt. Die Pflegeeltern sind verpflichtet die Kinder entsprechend ihrem Rang zu unterhalten und für ihre Ausbildung zu sorgen. Diese Pflegschaft ist ein gesetzlicher Vertrag, der für beide Haushalte von Nutzen sein sollte. Hier gibt es zwei Arten: Eine auf Zuneigung basierende Pflegschaft ohne Honorar oder die natürlichen Eltern bezahlen für die Pflegschaft ihrer Kinder.

Kinder unter 14 Jahren haben keine rechtlichen Befugnisse und können nicht vor Gericht als Zeuge auftreten. Ihr Ehrgeld beträgt die Hälfte des Ehrgeldes des Vaters bzw. Beschützers. Bei Mord oder schwerer Verletzung von Kindern unter sieben Jahren beträgt der Ehrpreis 7- 9 cumals.

Von 14- 20 Jahren können schon Verträge geschlossen und Zeugnis abgelegt werden. Ihr Ehrpreis beträgt ¾ des Ehrpreises des Vaters. Ihren vollen Ehrpreis erhalten sie sobald ihnen Land zugesprochen wurde oder sie Krieger geworden sind.

Ein Behinderter kann nicht rechtlich belangt werden, sondern das Verfahren richtet sich gegen seinen gesetzlichen Vormund.

Menschen mit körperlichen Behinderungen können nicht in ein Amt gewählt werden, können nicht König oder Fürst werden, doch sie sind Mitglieder der Gemeinschaft. Sie genießen alle Rechte nur ihre Verantwortung vor Gesetz ist gemäß ihrer Behinderung eingeschränkt. Ein Epileptiker gilt als voll verantwortlich, wenn er geistig gesund ist. Aber ein Taubstummer kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern der Kläger muss sich an den gesetzlichen Vormund richten