Gesetzestext

Vorwort zum Gesetzestext

Die Gesellschaft ruht auf drei Säulen:

  1. Glaube (Spirituelle Leitung)
  2. Laird (moralische Leitung)
  3. Kingroup (Zugehörigkeit und Platz in der Gesellschaft), außerdem übt sie Druck bezüglich sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung aus.

Um sich vor ungerechter Bestrafung oder Verfolgung zu schützen gibt es in jedem Bezirk eine „Maighin digona“ eine Freistätte durch das Gesetz (z.B. Burg). Flieht der Schutzsuchende von der Freistätte ist seine Schuld nach den Gesetzen erwiesen und er wird zum Vogelfreien. Flieht der Schutzsuchende nach seiner Verurteilung, trifft die Strafe den Burgherren.

Alle Richter müssen bei dem Oberrichter oder Brehon des Bezirks eine Kaution von 5 Unzen Silber/ Cumal hinterlegen, für den Fall das ein Urteil angefochten wird. Denn wenn ein Urteil durch einen höheren Richter aufgehoben wird, muss der erste Richter denjenigen entschädigen, der durch das erste Urteil geschädigt wurde. Dies muss aber bis zum nächsten Hochfest geschehen, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Art der Verbrechen ist fünffach:

  • Verbrechen der Hand durch Verwunden und Stehlen;
  • Verbrechen des Fußes durch Treten und sich zu bewegen um üble Taten zu tun;
  • Verbrechen der Zunge durch Spott, Verleumdung oder falsches Bezeugen;
  • Verbrechen des Mundes durch Essen gestohlener Dinge;
  • Verbrechen des Auges durch Zuschauen, wenn eine üble Tat stattfindet.

Allgemeines

Kann der Täter den Sühnepreis nicht entrichten fällt die Schuld an die Familie. Wird dieser nicht gezahlt hat die Familie des Opfers das Recht eine Blutfehde (digal) beginnen, um den Sühnepreis zu erlangen.

Die Familie des Opfers kann um den Täter bzw. den Verantwortlichen dazu zu bringen seine Schuld zuzugeben ein Kriegsschiff vor seinem Wohnsitz zu postieren und sogar ein rituelles Fasten gegen ihn durchzuführen.

Ein Bündel verschlungener Weiden- und Espenzweige am Eingangstor ist ein Zeichen für ein laufendes Pfändungsverfahren. Bei der Lösung dieses Verfahrens stehen dem Anwalt drei Fehler zu ohne mit einer Geldstrafe belangt zu werden.

Wenn ein Nachbar seine Verbindlichkeiten, die er schuldet, nicht bezahlt, dann darf der Gläubiger ihn daran hindern, seiner täglichen Arbeit nachzugehen. Ein Weidenband (für jedermann sichtbar) wird am Amboss des Schmieds, an der Axt des Schreiners und am Beil des Holzfällers angebracht. Er hat bei seiner Ehre keine Arbeit zu verrichten, bis er Recht für Unrecht getan hat.

Der Gläubiger, der die Spange, Halskette oder Ohrringe des Schuldners als Pfand für einen Kredit erhält, muss sie zurückgeben, so dass der Schuldner sie bei der Versammlung tragen kann. Andernfalls wird er für die Demütigung zu einer Strafe verurteilt.

Es ist illegal, eine Kuh wilden Hunden oder Piraten auszusetzen.

Jeder Gerichtsprozess folgt einem vorgeschriebenen Protokoll:

  • Als erstes spricht der vorsitzende Brehon folgende Eingangsformel: „Es sei kund und zu wissen, dass es drei Mittel gibt, die Weisheit aus einem Gerichtshof zu verbannen: Das erste Mittel ist ein unkundiger Richter, das zweite ist ein Plädoyer ohne Sinn und Verstand, und das dritte ist ein geschwätziger Gerichtshof.“
  • Als zweites stellen sich die Parteien vor.
  • Als drittes ermahnt der vorsitzende Brehon die Anwälte: Es gibt 6 Kennzeichen für ein schlechtes Plädoyer für den ein sét (Wert einer Milchkuh) gezahlt werden muss. Wenn die Anwälte sich beschimpfen, die Zuschauer zur Gewalt aufgestachelt werden, sich in Eigenlob ergehen, grobe Worte wählen, den Anordnungen des Gerichts nicht nachkommen oder grundlos das Thema ihres Plädoyers wechseln.
  • Als viertes weist der vorsitzende Brehon alle Zeugen darauf hin, dass das Ablegen eines falschen Zeugnisses mit dem Verlust des Ehrpreises bestraft wird.
  • Zu guter letzt schließt der vorsitzende Brehon seine Einleitung mit folgenden Worten: Es gibt drei Türen, durch die die Wahrheit Eingang in dieses Gericht finden kann: ein geduldiges Für und Wider in den Plädoyers, eine gesicherte Beweisführung und das Vertrauen auf Zeugen.